Kosten

 

 

Einzeltherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Bezüglich der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, Beihilfe oder anderen Träger der Heilfürsorge existieren unterschiedliche Antragsverfahren und Leistungsbewilligungen.

Gesetzliche Krankenversicherung
Eine psychotherapeutische Behandlung wird – bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation – durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherung / Beihilfe
Erwachsene, Jugendliche und Kinder können sofort mit mir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten für die 5 probatorischen Gespräche werden erstattet. Danach muss ein Antrag auf Bewilligung der ambulanten Psychotherapie gestellt werden, der in 99% der Fälle bewilligt wird.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Leistungen verschiedene Krankenversicherungen nach ihrem persönlichen Vertrag. Klären Sie bitte vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung den vertraglichen Rahmen, innerhalb dessen Ihre Versicherung für die Kosten einer ambulanten Psychotherapie aufkommt.

In der Regel benötigen Sie sowohl von der Beihilfe als auch von der privaten Krankenversicherung gesonderte Antragsformulare, die Ihnen per Post zugeschickt werden. Sie können diese aber auch selbst aus dem Internet herunterladen. Vor jeder Psychotherapie muss ein ärztlicher Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt ausgefüllt werden. Dort wird in einem Formblatt vermerkt, ob weitere körperliche Erkrankungen vorliegen und ob es Gründe gibt, die gegen eine psychotherapeutische Behandlung sprechen.
Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP) und beläuft sich in der Regel auf den 2,3-fachen Satz.

Selbstzahler
Sie können bei mir eine Psychotherapie auch auf eigene Kosten durchführen. Dadurch sind Sie frei von den geregelten Abläufen eines Antragsverfahrens.

Dies empfiehlt sich unter Umständen, wenn Ihre Versicherung die Kosten nur für eine begrenzte Anzahl Sitzungen pro Jahr abdeckt und Sie die Therapie noch fortsetzen möchten, wenn Sie einen schnellen Therapiebeginn und flexible Termine anstreben oder wenn Sie nicht wünschen, dass eine Diagnose bei Ihrer Versicherung gespeichert wird, weil Sie daraus möglicherweise entstehende Nachteile befürchten.

Mein Honorar für eine Sitzung orientiert sich an dem „Einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM) und der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP) und liegt derzeit bei pauschal 100,- € für eine Sitzung von mind. 50 Minuten Dauer. Die Kosten für längere Sitzungen (z.B. im Rahmen einer Paartherapie) oder einer Gruppentherapie werden im Einzelfall festgelegt.

Heilfürsorge (z.B. Soldaten der Bundeswehr)
Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen „Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium für Verteidigung“. Um Soldaten nach Maßgabe des Vertrages zu behandeln, ist ein Nachweis des Soldaten, dass ein kassenzugelassener Psychotherapeut nicht zur Verfügung steht, nicht notwendig.
Der Soldat muss zum ersten Termin den „Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ (San/BW/0218) mitbringen. Auf dieser Grundlage werden die probatorischen Sitzungen abgerechnet. Für die weitere Behandlung wird ein Antrag beim Truppenarzt gestellt. Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen.

Gruppenpsychotherapie (für Erwachsene)
Die Gruppenpsychotherapie ist ein anerkanntes Verfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen, darum gelten für die Kostenerstattung dieselben Regeln wie bei der Einzelbehandlung.

Für Privatversicherte:
Bei Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose übernimmt die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe in der Regel die Kosten für die Behandlung, insbesondere, da die Kosten für eine Gruppenpsychotherapie pro Patient geringer sind als die für eine Einzeltherapie. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzgl. des erforderlichen Antragsverfahrens.

Für Kassenpatienten (nur möglich über Kostenerstattungsverfahren):
Die Kostenerstattung einer Gruppenpsychotherapie ist durch die gesetzliche Krankenkasse möglich, zumal, wenn Sie speziell auf der Suche nach einer ambulanten Gruppentherapie sind, die nur von wenigen Therapeuten angeboten wird. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse bzgl. des erforderlichen Antragsverfahrens.

Für Selbstzahler:
Sie können auch für die Gruppenpsychotherapie selbst aufkommen. Auch hier richtet sich mein Honorar nach dem Erstattungsbetrag der privaten Krankenversicherungen (siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten / *GOP). Je nach der Komplexität des Krankheitsbildes variiert der Faktor zwischen 2,3 und 3,5. Das Honorar ist dabei abhängig von der Gruppengröße.

Paartherapie & Coaching
Beide Angebote sind weder von der privaten noch der gesetzlichen Krankenkasse erstattungsfähig, was dazu führt, dass Sie in jedem Fall selbst für die Kosten aufkommen müssen. Mein Honorar entspricht dem Erstattungsbetrag von Seiten der privaten Krankenversicherungen, welcher der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) entnommen werden kann.

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